Einleitung
Als Dienstleister ist die Wandel WerkStadt im Auftrag der Stadt Löningen verpflichtet, die Internetseite www.graal-online.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie die landesspezifischen Vorgaben nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. April 2025 erstellt. Sie beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dateien
Bei neuen PDF-Dateien wird auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet oder die Inhalte werden direkt auf der Webseite eingestellt.
Reparaturassistenz
Beschreibung: Das Backend bietet weder Funktionen zur Erkennung von Barrierefreiheits-Fehlern bei der Erstellung von Inhalten noch Vorschläge zur Behebung dieser Fehler. (BITV-Prüfschritt 11.8.4)
Maßnahmen: Anforderungen und Möglichkeiten zur Erstellung barrierefreier Inhalte werden mit Schulungen und Dokumentation kommuniziert.